Hinweise zu Unfällen
Nicht nur den Betroffenen, sondern auch in der medizinischen Fachwelt ist praktisch unbekannt, dass es häufig nach Unfällen, im Speziellen nach Kfz-, Sport- und Arbeitsunfällen zu Schädigungen mit den nachfolgenden Symptomen einer CMD kommen kann. Bei Auffahrunfällen entstehen Kopfschmerzen und Verspannungen im Hals-, Schulter- und Nackenbereich häufig nicht durch Einwirkungen im Bereich der Halswirbelsäule, sondern in der Folge von Quetschungen und Zerrungen der Kiefergelenke durch die starken Beschleunigungskräfte beim Unfallereignis. Häufig zeigen die Unfallbeteiligten keine entsprechenden Symptome in direkter zeitlicher Folge zum Unfallereignis, sondern erst Tage oder Wochen nach dem Unfallereignis. Hinzu kommt, dass die erstversorgenden Durchgangsärzte in der Regel über keinerlei Kenntnisse im Bereich CMD verfügen. Die schmerzhaften Beschwerden und Verspannungen treten regelmäßig erst mit einem zeitlichen Abstand von Tagen bis Wochen zum Unfallereignis auf. Sie können aber auch noch wesentlich später erstmals auftreten, weil entstandene Schäden kompensiert werden. Diese zeitliche Verzögerung, verbunden mit dem nicht vorhandenen Befund bei der ersten Untersuchung der Patienten nach dem Unfall, wird von den Kostenträgern regelmäßig als Argument genutzt, um berechtigte Ansprüche von Unfallbeteiligten bei medizinisch notwendigen CMD-Behandlungen abzulehnen.
Es ist daher jedem Unfallbeteiligten anzuraten, nach dem Auftreten derartiger Symptome, als Folge eines Unfalls, sofort einen spezialisierten Zahnarzt aufzusuchen, um sofort Kontakt mit dem entsprechenden Unfallverursacher, oder dessen Kostenträger aufzunehmen. Jede Woche mehr, zwischen dem Unfallereignis und dem Anmelden von Ansprüchen aufgrund dieser Beschwerden, erschwert die Chance den Unfallgegner mit den Kosten dieser aufwändigen CMD-Behandlung zu belasten.
Angesichts der hohen Kosten, die regelmäßig in diesem Zusammenhang entstehen, kann dieser Hinweis für gesetzlich Krankenversicherte eine ganz entscheidende Bedeutung haben. Die schmerzhaften Beschwerden als Folge einer unfallbedingten CMD können bis hin zur Arbeitsunfähigkeit führen. Eine Behandlung der Symptome ist im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich! Selbst dann nicht, wenn ein Anfang 30 jähriger aus diesem Grunde arbeitsunfähig wird.
Viele gesetzlich Krankenversicherte erleben dann, dass ein ganzes Krankheitsbild, das Ihnen chronische Schmerzen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit verursacht, aus dem Behandlungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgegrenzt ist und auch kein anderer Sozialversicherungsträger die notwendigen medizinischen Maßnahmen übernimmt.